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EC-Karten richtig sperren

Die Weihnachtseinkäufe liegen auf dem Verkaufstresen, der Griff in die Hosentasche – und plötzlich bemerkt man, dass der Geldbeutel weg ist. Dann sollte jeder schnell reagieren und die Kredit- und EC-Karten sperren lassen. Und so geht es richtig.

Geldbeutel weg, geklaut oder verloren – das ist immer ärgerlich. Doch der Ärger wird noch größer, wenn sich Unbefugte dann vom Konto bedienen. Um dies zu verhindern, sollten der oder die Geschädigte sofort die EC-Karte über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen.

Doch damit nicht genug. Denn über den Sperrnotruf sperren Sie die Karten so, dass niemand mehr eine Zahlung mit PIN vornehmen kann. ABER: Über das SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift kann die verlorene Karte weiterhin verwendet werden.

Karten für beide Bezahlformen sperren lassen

Daher, so der Rat der Polizei: Beide Bezahlmöglichkeiten so schnell wie möglich sperren lassen. Über das sogenannte KUNO-Verfahren kann man nur bei der Polizei das Lastschriftverfahren mit der EC-Karte sperren lassen. KUNO steht für das sperrige „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Banken melden dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten nur noch im Rahmen der PIN-Zahlungen. KUNO ist ein Zusammenschluss von Polizei und Handelsunternehmen. Die Polizei meldet dabei die relevanten Karteninformationen für das SEPA-Lastschriftverfahren an eine zentrale Meldestelle. Allerdings geht das nur mit EC-Karten, nicht mit Kreditkarten.

Also nochmal: Wer seine Karte verliert, der sollte die Karte so schnell wie möglich sperren lassen – für beide Verfahren, für das PIN- als auch für das Lastschriftverfahren.

Weitere Tipps der Polizei: Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Sperrung und erstatten Sie bei einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei. Informieren Sie die Bank, dass Sie Ihre Karte verloren habe.

Quelle: www.polizei-dein-partner.de

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