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Schneeräumen: Wer muss, wann und wie?

Es schneit. Für Sportbegeisterte, Kinder und viele andere ist es der weiß gewordene Traum. Für Hausbesitzer und Bewohner bedeutet es viel Arbeit.

Die weiße Pracht ist wunderschön, kann aber auch viel Ärger und Arbeit machen. Die Gehwege müssen von Eis und Schnee befreit sein. Wer dafür zuständig ist, regelt jede Gemeinde selbstständig.

Viele Städte und Gemeinden kümmern sich darum, dass schon am frühen Morgen die Straßen und Gehwege befahr- beziehungsweise begehbar sind. Doch viele Kommunen übertragen diese Pflicht auch auf den Hauseigentümer. Und dieser kann die Räumpflicht wiederum auch dem Mieter übertragen. Das muss aber im Mietvertrag festgeschrieben sein.

Schneeräumen bis 20 Uhr

Auch bis wann der Schnee weggeräumt werden muss, ist geregelt. Für Weinheim zum Beispiel steht in der Gemeindesatzung, die Flächen „ müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonntags- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr“.

Mindestens eine Breite von 1,50 Meter sollte freigeräumt werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, auch Gullys müssen frei bleiben. Und wenn es so glatt ist, dass die begehbaren Flächen rutschig werden, muss sofort gestreut werden

Streusalz ist nicht (überall) erlaubt

Und wie sollte es anders sein – auch beim Streuen gibt es gewisse Vorschriften. Nutze man früher Streusalz, sind heute die umweltfreundlicheren Varianten Sand oder Split zu bevorzugen beziehungsweise erlaubt. Streusalz ist nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen zulässig.

Übrigens: Das Schneeschieben sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, können enorme Bußgelder drohen. In Baden-Württemberg zum Beispiel sind es bis zu 500 Euro.

Und nicht nur im Winter ist der Gehweg freizuhalten: So entfernen Sie Herbstlaub.

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