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Flugärger in der Urlaubszeit: Das sind Ihre Rechte

Weniger als die Hälfte der Reisenden in Europa kenne ihre Rechte, so eine Eurobarometer-Umfrage vom Januar 2020. Dabei bestehen gerade in der EU umfassende Passagierrechte, zum Beispiel, wenn der Flug ausfällt, Verspätung hat oder das Gepäck verloren geht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft kostenlos, diese Rechte wahrzunehmen –  auch bei Flugärger in Zusammenhang mit Corona.

Und hier sind Sie im Recht

Ein Flug fällt aus, kommt mehr als drei Stunden zu spät an oder ist überbucht und im Flugzeug haben nicht alle Platz: In vielen Fällen haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro (innerhalb Europas maximal 400 Euro). Das gilt für Flüge aller Airlines, die an einem Flughafen in der EU starten und es gilt außerdem für Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Hauptsitz in der EU hat.

Die Summe der Entschädigung berechnet sich nach der Flugstrecke

  • Bei bis zu 1 500 km gibt es 250 Euro
  • bei 3 500 km gibt es 400 Euro
  • bei über 3500 km kann es bis zu 600 Euro geben

Manchmal können Fluggäste zudem den Preis für das Flugticket zurückbekommen. Auch wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Reisende Rechte.

Kostenlose Hilfe für Fluggäste

Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Reisende sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Bei Flugärger sowie vielen weiteren Themen unterstützt das Juristenteam die Verbraucher kostenlos. Das EVZ Deutschland ist Teil des europaweiten Netzwerks ECC-Net, das aus einem EVZ in jedem EU-Land besteht. Der Vorteil des Netzwerks: Verbraucher haben Zugang zu auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsexperten und müssen sich keine Gedanken um Sprachbarrieren machen. Möchte ein deutscher Verbraucher beispielsweise einen Flug der niederländischen Firma KLM reklamieren, wendet er sich an das EVZ Deutschland. Hier wird der Fall geprüft und an das EVZ Niederlande weitergeleitet. Als Experten für niederländisches Recht kontaktieren diese das Unternehmen mit dem Ziel, eine positive, außergerichtliche Lösung zu erreichen.

Nicht zuletzt aufgrund der Coronakrise konnte das ECC-Net 2020 bisher in knapp 23 000 Flugfällen helfen. „Die in der EU geltenden Passagierrechte sind weltweit einmalig und bieten Reisenden einen weitreichenden Schutz. Auch und gerade in der Coronakrise ist es wichtig, seine Ansprüche zu kennen und durchsetzen zu können. Hier gibt es noch Mängel. Es darf nicht sein, dass die berechtigten Ansprüche vieler Verbraucher erst befriedigt werden, wenn wir uns einschalten“, so Karolina Wojtal, Leiterin des EVZ Deutschland.

Hilfe zur Selbsthilfe: Mit wenigen Klicks zum Musterschreiben

Auch Reisende, die sich selbst an die Airline wenden möchten, unterstützt das EVZ Deutschland. Unter selbsthilfe.evz.de stellt es kostenlos individuelle Musterschreiben bereit. Gestrandete Passagiere geben Daten wie Airline, Flugnummer und Höhe der Verspätung ein. Der anschließend angezeigte Mustertext kann einfach kopiert und in einer E-Mail an das Flugunternehmen geschickt werden. Erstellt werden können Schreiben auf mehreren Sprachen, zum Beispiel auf Französisch für Air France. Die deutsche Übersetzung für das eigene Verständnis wird mitgeliefert.

Quelle: evz.de

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