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Digitale Medien für Kinder: Worauf Eltern schauen sollten

Immer wieder Neues, immer jünger werdende Konsumenten: Digitale Medien stehen bei Kindern das ganze Jahr hoch im Kurs und an Weihnachten sollen sie bitte auch unter dem Weihnachtsbaum liegen.

Doch nicht jedes Gerät ist für jedes Kind und jedes Alter geeignet. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ gibt Eltern Tipps, was sie beim Kauf beachten sollten.

Darf/kann/sollte mein Kind schon ein eigenes Smartphone haben? Welche Inhalte sind für die Jüngsten geeignet? Wie behalten wir als Eltern den Überblick und verlieren nicht die Kontrolle?

Ab wann gibt es das Smartphone

Wer den Kindern zu Weihnachten digitale Medien schenken möchte, sollte unbedingt auf die Alterstauglichkeit achten.

  • Ab 3 Jahren: Hörspiele eignen sich, ebenso altersgerechte Filme mit einer Länge von bis zu 30 Minuten. Inhalte der CD und Musikboxen können die Eltern gezielt auswählen.
  • Ab 6 Jahren können die Kinder etwas mit Computer- und Konsolenspielen anfangen. Die Initiative „SCHAU HIN“ rät dazu, gemeinsam mit dem Nachwuchs die Spiele auszuprobieren. Auch elektronische Spielsachen, die keinen Internetzugang benötigen können unter dem Weihnachtsbaum liegen.
  • Ab 9 Jahren: Spielkonsolen (ohne Internetzugang) begeistern die Kids in diesem Alter. Jetzt wird mehr und mehr ohne Eltern gespielt.
  • Ab 12 Jahren: In der weiterführenden Schule können Kinder ein eigenes Smartphone haben. Wichtig sind natürlich weiterhin bestimmte Sicherheitsregeln. Wichtiger als das Alter ist die persönliche Reife des Kindes. Es sollte die Gefahren des Internets kennen und melden, sobald ihm etwas komisch vorkommt.

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Altersempfehlung ist keine pädagogische Empfehlung

Egal, wie alt das Kind ist, sollten Regeln eingehalten werden. Die betreffen Bildschirmzeiten und welche Inhalte konsumiert werden, sollten im Vorfeld klar abgesprochen sein. Die vorgegebenen Altersempfehlungen bei Spielen, Filmen sind eine sehr gute Richtschnur. Darüber hinaus sollten die Eltern gemeinsam mit dem Kind den ausgesuchten Film schauen oder das gewünschte Spiel spielen. Denn gesetzliche Alterskennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, wie „SCHAU HIN“ erklärt. Inhaltliche Einschätzungen geben Plattformen wie

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