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Alles neu macht 2022: Das ändert sich im neuen Jahr

Manches wird teurer, anderes günstig. Manches fällt weg, anderes wird Pflicht. Auch im neuen Jahr kommen einige Änderungen, die uns alle betreffen. Wir listen hier ein paar der neuen Gesetze und Verordnungen auf.

Corona bleibt erst einmal das bestimmende Thema. So müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen, die mit Patienten zu tun haben, ab dem 15. März bis zum Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, der benötigt ein ärztliches Attest.

Autofahrer müssen zwei medizinische Masken im Fahrzeug dabeihaben. Das soll ab 2022 zur Grundausstattung des Verbandskastens gehören.

Apropos Auto: Die Preise an der Tankstelle steigen weiter. Grund ist die steigende Co2-Abgabe. Auch das Heizen wird 2022 noch kostspieliger.

Freuen dürfen sich die Rentner. Denn die Renten steigen um etwa 4 bis 6 Prozent.

Auch beim Mindestlohn gibt es 2022 Änderungen: Pro Arbeitsstunde gibt es mehr Geld, auch für Minijobs. Die Ampel-Koalition plant eine Erhöhung auf zwölf Euro die Stunde im Lauf des Jahres. Im ersten Schritt gibt es statt 9,60 Euro 9,82 die Stunde.

Wir schreiben zwar nicht mehr viele Briefe, aber vieles muss eben doch noch per Post erledigt werden. Und das wird teurer. Die Deutsche Post verlangt nun für Briefe 85 statt 80 Cent Porto. Wer eine Postkarte verschickt, muss jetzt 70 Cent statt 60 Cent bezahlen.

Mehr Pfand, bitte: Ab Januar werden alle Dosen und Einwegflaschen für Getränke mit einem 25-Cent-Pfand belegt.

Und noch eine Änderung beim Einkaufen: An der Kasse gibt es nun keine Plastiktüten mehr. Die kleinen Tütchen, die es in der Gemüse- und Obstabteilung und an der Frischetheke gibt, bleiben aber noch.

Gut für den Kunden: Verträge, die ab März geschlossen werden, haben nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bisher galt bei den Laufzeitverträgen eine Frist von drei Monaten vor Vertragsende.

Schnell zur Führerscheinstelle (Landratsamt): Alle, die noch den rosafarbenen „Lappen“ als Führerscheindokument haben, müssen sich sputen. Die Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1958 müssen bis zum 19. Januar 2022 den alten Führerschein umtauschen. Die Jahrgänge danach haben noch ein Jahr länger Zeit. Freiwillig ist das ganze nicht. Wer mit einem alten und damit nicht mehr gültigen Führerschein erwischt wird, muss 10 Euro zahlen.

Aus fürs Papier gilt auch bei der Deutschen Bahn: Seit Jahresbeginn kann der Fahrgast nun keine Fahrkarte mehr direkt beim Schaffner kaufen. Also: Erst die Fahrkarte, dann einsteigen.

Quelle u.a. Verbraucherzentrale Bayern

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