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2021: Das ändert sich für Familien

Höchste Zeit, ans nächste Jahr zu denken. Denn bereits ab dem 1.1.2021 stehen Veränderungen ins Haus. Wichtige Neuerungen für Familien gibt bei den Finanzen und im Gesundheitsbereich.

Familien mit Kindern dürfen sich ab Januar 2021 über mehr Kindergeld freuen. Wurden bisher 204 Euro für jeweils das erste und zweite Kind überwiesen, sind es im nächsten Jahr monatlich 219 Euro. Für Kind Nummer drei gibt es statt 210 Euro nun 225 Euro. Ab dem vierten Kind sind es 250 Euro (bisher 235 Euro).

Auch beim Kinderfreibetrag in der Steuererklärung gibt es Änderungen, dieser wird um 500 Euro auf 8388 Euro erhöht.

Mehr Geld für Frühchen-Eltern

Familien, die finanziell auf Hilfe angewiesen sind, bekommen den Kinderzuschlag. Dieser erhöht sich ab 2021. Bisher lag der Höchstbetrag bei 185 Euro, ab 1.1.2021 sind es 205 Euro.

Änderungen soll es auch für Eltern von Frühgeborenen geben: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh das Licht der Welt erblickt, bekommen die Eltern einen weiteren Monat Elterngeld.

Kein „Baby-Fernsehen“ mehr

Viele Eltern haben sich in den Schwangerschaftsmonaten 3D- und 4D-Bilder aus den Ultraschalluntersuchungen erstellen lassen. Es sind ganz besondere Bilder des Ungeborenen. Und genau diese Bilder sind ab 2021 verboten. Das sogenannte „Babyfernsehen“ darf in gynäkologischen Praxen nur noch durchgeführt werden, wenn medizinische Gründe vorliegen. Das regelt die neue Strahlenschutzverordnung.  

Somit sind für Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind und bei denen keine Risikoschwangerschaft besteht, drei Basis-2D-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Möchte die werdende Mutter weitere 2D-Ultraschalluntersuchungen, fallen die unter sie sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und müssen selbst bezahlt werden.

Die speziellen 3D- und 4D-Untersuchungen und andere dürfen ab dem 1.1.2021 nur noch vom Arzt durchgeführt werden, wenn Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes festgestellt werden. Medizinisch nicht notwendige Untersuchungen sind nicht mehr erlaubt.

Masern-Impfung ist Pflicht

Wie es mit dem Corona-Impfstoff für Kinder aussieht, das wird das neue Jahr zeigen. Klarheit gibt es aber jetzt schon bei der Masern-Impfung. Spätestens bis zum 31. Juli 2021 müssen alle Kinder, die in einer Kita, im Kindergarten oder anderweitig betreut werden und Schulkinder gegen Masern geimpft sein. Damit gemeint sind die beiden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Masern-Impfungen im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten.

Quelle:www.bmfsfj.de, www.verbraucherzentrale.nrw

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